Die Konventionen enth alten einen Abschnitt – Artikel 3 – der alle Personen schützt, unabhängig von ihrem Status, ob Spion, Söldner oder Terrorist, und unabhängig von der Art des Krieges, in dem sie kämpfen.
Sind Aufständische durch die Genfer Konvention geschützt?
Die Genfer Konventionen erkennen keinen Status der Rechtmäßigkeit für Kombattanten in Konflikten an, an denen nicht zwei oder mehr Nationalstaaten beteiligt sind, wie etwa während Bürgerkriegen zwischen Regierungstruppen und Aufständischen.
Für wen gilt die Genfer Konvention nicht?
Die Genfer Konventionen sind Regeln, die nur in Zeiten bewaffneter Konflikte gelten und darauf abzielen, Menschen zu schützen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten teilnehmen; dazu gehören Kranke und Verwundete der Streitkräfte auf dem Feld, verwundete, kranke und schiffbrüchige Angehörige der Streitkräfte zur See, Kriegsgefangene und Zivilisten.
Gilt die Genfer Konvention auf die Taliban?
Der Präsident hat festgestellt, dass die Genfer Konvention für die Taliban-Häftlinge gilt, nicht aber für die Al-Qaida-Häftlinge. … Nach den Bestimmungen der Genfer Konvention gelten jedoch die Taliban-Häftlinge nicht als Kriegsgefangene. Daher haben weder die Taliban- noch die Al-Qaida-Häftlinge Anspruch auf den Status einer Kriegsgefangenen.
Gilt die Genfer Konvention auf Al Qaida?
Status der gefangenen Taliban/Al Qaida
Die Dritte Genfer Konvention gilt nicht für AlQaeda, die ebenfalls als „illegale Kombattanten“gelten. Diese Exekutiventscheidung, alle Inhaftierten als rechtswidrige Kombattanten zu betrachten, ohne legale Rechte, die aber menschlich behandelt werden, soll die Angelegenheit klären.