Sind Kabinettsmitglieder impeachable?

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Sind Kabinettsmitglieder impeachable?
Sind Kabinettsmitglieder impeachable?
Anonim

Vereinigte Staaten, 520 US 651, 663 (1997). Unter der Annahme, dass diese Reihe von Fällen als Leitfaden für die Entscheidung dient, wer ein Zivilbeamter ist, gegen den ein Amtsenthebungsverfahren verhängt wird, scheint es, dass Angestellte als Nicht-Beamte nicht Gegenstand eines Amtsenthebungsverfahrens sind, während Hauptbeamte wie der Leiter einer Führungskraft auf Kabinettsebene Abteilung, are.

Wer sind Amtsträger auf den Philippinen, die angeklagt werden können?

Der Präsident, der Vizepräsident, die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs, die Mitglieder der Verfassungskommissionen und der Ombudsmann können wegen Amtsenthebung wegen und Verurteilung wegen schuldhafter Verletzung der Verfassung, Landesverrat ihres Amtes enthoben werden, Bestechung, Bestechung und Korruption, andere schwere Verbrechen oder Verrat an der Öffentlichkeit …

Welche Positionen können vom Repräsentantenhaus angefochten werden?

Die Verfassung gibt dem Kongress die Befugnis, "den Präsidenten, den Vizepräsidenten und alle Zivilbeamten der Vereinigten Staaten" anzuklagen und zu entfernen, wenn festgestellt wird, dass diese Beamten an Verrat, Bestechung oder anderen schweren Verbrechen und Vergehen beteiligt waren.

Können Sie Senatoren anklagen?

Dies unterscheidet sich von der Macht über Amtsenthebungsverfahren und Verurteilungen, die der Senat über exekutive und judikative Bundesbeamte hat: Der Senat entschied 1798, dass Senatoren nicht angeklagt, sondern nur ausgewiesen werden könnten, während er über ein mögliches Amtsenthebungsverfahren debattierte William Blount, der bereits ausgewiesen worden war.

Welcher Zweig kann seinangeklagt?

Die Verfassung gibt dem Repräsentantenhaus die alleinige Befugnis, ein Amtsenthebungsverfahren anzustrengen, und macht den Senat zum einzigen Gericht für Amtsenthebungsverfahren. Die Amtsenthebungsbefugnis ist auf die Amtsenthebung beschränkt, stellt aber auch ein Mittel dar, mit dem ein abgesetzter Beamter von der Ausübung eines künftigen Amtes ausgeschlossen werden kann.

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