Gilt die DSGVO für Postsendungen?

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Gilt die DSGVO für Postsendungen?
Gilt die DSGVO für Postsendungen?
Anonim

Laut den DSGVO-Experten der Paragon Group entspricht Direktwerbung der DSGVO, da Organisationen ein berechtigtes Interesse am Versand von Marketing-Mails geltend machen können. Berechtigtes Interesse beinh altet die Abwägung der Interessen von Datenverantwortlichen und betroffenen Personen.

Gilt die DSGVO für Postsendungen?

Einfach ausgedrückt: Alle Druckmaterialien, die Sie an Kunden senden, müssen relevant sein. Die Empfänger auf DSGVO-Postverteilern sollten entweder solche E-Mails erwarten oder zumindest nicht allzu überrascht sein, sie zu erh alten. Außerdem darf das Mailing den Schutz personenbezogener Daten nicht gefährden.

Gilt die DSGVO für Beiträge?

Postmarketing erfordert keine Einwilligung Das brandaktuelle Thema für die DSGVO ist natürlich die Einwilligung. Verbraucher müssen Ihnen die ausdrückliche Erlaubnis erteilen, ihre personenbezogenen Daten zu verwenden. Für Direktmarketing ist jedoch nicht dieselbe Zustimmung erforderlich.

Gilt die DSGVO für Mailinglisten?

DSGVO gilt für alle bestehenden EU- und UK-Abonnenten auf Ihrer E-Mail-Liste, unabhängig davon, wann sie hinzugefügt wurden - selbst wenn es vor der Einführung der DSGVO war. … Wenn Ihre bestehenden Aufzeichnungen jedoch nicht den DSGVO-Anforderungen entsprechen, müssen Sie handeln: Prüfen Sie Ihre bestehende E-Mail-Liste.

Fällt die Postanschrift unter die DSGVO?

Obwohl Ihre E-Mail-Adresse persönlich, privat und vertraulich ist und enthüllt, handelt es sich nicht unbedingt um einen Verstoß gegen die DSGVO. … eine persönliche E-Mail-Adresse wie Gmail,Yahoo oder Hotmail. Eine Firmen-E-Mail-Adresse, die Ihren vollständigen Namen enthält, z. B. Vorname. [email protected].

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