Wird der Prozessserver Sie zuerst anrufen?

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Wird der Prozessserver Sie zuerst anrufen?
Wird der Prozessserver Sie zuerst anrufen?
Anonim

Das ist ein langer Weg, um ja zu sagen, Echte Prozessserver rufen manchmal an, bevor sie versuchen, Ihnen zu dienen. Ein letzter Gedanke: Professionelle Prozessbedienstete rufen die Leute an, denen sie dienen wollen, weil es funktioniert. … Und denken Sie daran, dass das Ignorieren des Prozessservers die Papiere, die Klage oder die rechtlichen Konsequenzen nicht verschwinden lässt.

Rufen Prozessbedienstete Sie im Voraus an?

Prozessbedienstete rufen normalerweise nicht im Voraus an da dies den Leuten Zeit gibt, die Zustellung von Gerichtsakten zu vermeiden. Ein Prozessserver wird niemals um Geld bitten. Sie ziehen kein Geld ein, das für Scheidungsfälle, Kindesunterh alt oder andere rechtliche Gründe (insbesondere per Überweisung) geschuldet wird.

Kann der Prozessserver Sie anrufen?

Prozess-Server werden Sie anrufen, aber sie werden Sie nicht am Telefon bedrohen. Ein Prozessserver wird immer von der Partei bezahlt, die ihn mit der Zustellung von Rechtsdokumenten beauftragt. Ob es sich um eine Scheidung, Kindesunterh alt oder Inkassofall handelt, die Partei, die bedient wird, zahlt niemals direkt an den Server.

Sagen Prozessserver tatsächlich, dass Sie bedient wurden?

Die meisten Prozessbediensteten und Privatdetektive sagen nicht: „Sie wurden bedient“und gehen dann weg. … Unsere Prozessbediensteten tun unser Möglichstes, um von der zugestellten Person eine mündliche Bestätigung der ersten und letzten Person zu erh alten, bevor ihr die Dokumente ausgehändigt werden, selbst wenn wir ein Foto haben und wissen, dass es sich um sie handelt.

Was passiert wannEin Prozessserver dient Ihnen?

Process Server können viele Aktionen ausführen, um Papiere zuzustellen. In den meisten Fällen klopft der Prozessserver an die Tür der Person, bestätigt die Identität der Person und überreicht ihr das Dokument. Nach Zustellung des Dokuments stellt der Prozesszusteller eine eidesstattliche Erklärung (Return of Citation) zur Einreichung beim Gericht aus.

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