Stellt die IRS einen geplatzten Scheck wieder ein?

Stellt die IRS einen geplatzten Scheck wieder ein?
Stellt die IRS einen geplatzten Scheck wieder ein?
Anonim

Manchmal rufen Steuerzahler den IRS an, weil sie einen Brief 608C, Dishonored Check Pen alty Explained, erh alten haben, der besagt, dass ihre Zahlung nicht honoriert und von einem Finanzinstitut unbezahlt zurückgeschickt wurde. … Der IRS reicht Schecks oder andere kommerzielle Zahlungsinstrumente nicht ein zweites Mal zur Zahlung ein.

Was berechnet das IRS für einen zurückgegebenen Scheck?

IRS-Strafgebühren für geplatzte Schecks

Die Gebühr für Schecks bis zu 1,249,99 $ beträgt 25 $ oder der Scheckbetrag (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist). Für Schecks über 1.250 USD wird eine Strafe von 2 % des Scheckbetrags erhoben. Das bedeutet, dass für einen Scheck zwischen 25 $ und 1.250 $ eine Strafe von 25 $ anfällt.

Was ist, wenn mein Scheck an das IRS zurückgeschickt wurde?

Wenden Sie sich an die Abteilung Automated Clearing House (ACH) der Bank/des Finanzinstituts, bei der die direkte Einzahlung eingegangen ist, und bitten Sie sie, die Rückerstattung an den IRS zurückzusenden. Rufen Sie den IRS gebührenfrei unter 800-829-1040 (Privatperson) oder 800-829-4933 (Geschäftlich) an, um zu erklären, warum die direkte Einzahlung zurückerstattet wird.

Kann der IRS einen Scheck erneut senden?

Antwort: Wenn Ihr Erstattungsscheck verloren gegangen, gestohlen, zerstört oder nicht erh alten wurde und nicht eingelöst wurde Sie haben Anspruch auf einen Ersatzscheck. Zur korrekten Bearbeitung Ihres Anspruchs auf eine Ersatzprüfung ist Ihre aktuelle Adresse erforderlich. Geben Sie Ihre aktuelle Adressnummer in das dafür vorgesehene Feld ein.

Erhebt der IRS für unzureichende GebührenMittel?

Für Schecks unter $25 erh alten Sie eine Strafe in Höhe des Scheckbetrags. Wenn also Ihr 20-Dollar-Scheck geplatzt ist, schulden Sie dem IRS jetzt 40 Dollar. Für Schecks zwischen 25 $ und 1.250 $: eine pauschale Strafe von 25 $. Für Schecks über $1, 250 oder mehr: eine Strafe in Höhe von 2 % des Scheckbetrags.