Ihr Zeitraum für den Darlehenserlass beginnt im Allgemeinen an dem Datum, an dem Sie Ihre PPP-Gelder erh alten haben (oder, wenn Sie sie an mehr als einem Datum erh alten haben, am ersten Datum, an dem Sie PPP-Gelder erh alten haben) und endet am a von Ihnen gewähltes Datum zwischen 8 und 24 Wochen danach.
Sollte ich 8 Wochen oder 24 Wochen für den Deckungszeitraum meines PPP-Darlehens verwenden?
Möglicherweise kannst du den Vergebungsprozess früher abschließen. Wenn Sie die Anzahl Ihrer Vollzeitbeschäftigten oder die Löhne Ihrer Mitarbeiter nach dem 8-Wochen-Zeitraum reduzieren, kann dies Ihre erstattungsfähigen Beträge verringern. Ein längerer 24-wöchiger Deckungszeitraum gibt Ihnen jedoch mehr Zeit, um Kürzungen bei der Mitarbeiterzahl oder den Löhnen auszugleichen.
Kann ich weniger als 24 Wochen für die PPP-Vergebung verwenden?
Ein Kreditnehmer kann einen abgedeckten Zeitraum zwischen 8 Wochen und 24 Wochen auswählen, der mit der Auszahlung des PPP-Darlehenserlöses beginnt. … Darüber hinaus muss der Kreditnehmer ein Darlehen der ersten Ziehung erh alten und den vollen Betrag dieses Darlehens bei oder vor der Auszahlung des Darlehens der zweiten Ziehung verwendet haben.
Was ist der abgedeckte Zeitraum für den Erlass von PPP-Darlehen in Runde 2?
Bedingungen für den Erlass von PPP-Darlehen in zweiter Ziehung
PPP-Darlehen in zweiter Ziehung, die berechtigten Kreditnehmern gewährt werden, qualifizieren sich für einen vollständigen Darlehenserlass, wenn sie während der 8- bis 24-wöchigen abgedeckten Periode abgedeckt sind folgende Darlehensauszahlung: Mitarbeiter- und Vergütungsniveaus werden auf die gleiche Weise beibeh alten, wie es für erforderlich istdas PPP-Darlehen der ersten Ziehung.
Was ist der abgedeckte Zeitraum für PPP 2?
ABDECKUNGSZEITRAUM:
Der abgedeckte Zeitraum ist der Zeitraum, der an dem Datum beginnt, an dem der Kreditgeber das PPP-Darlehen auszahlt, und an dem vom Kreditnehmer gewählten Datum endet, das mindestens 8 Wochen danach liegt dem Datum der Darlehensauszahlung und nicht mehr als 24 Wochen nach dem Datum der Darlehensauszahlung (der „abgedeckte Zeitraum“).