Um eine nicht wesentliche Änderung vorzuschlagen, wenden Sie sich zuerst an den Sachbearbeiter, der den Bauantrag ursprünglich bearbeitet hat. Sie müssen Ihre vorgeschlagenen Änderungen klar darlegen. Der Sachbearbeiter teilt Ihnen mit, ob Sie die Änderung als nicht wesentlich einreichen können oder ob Sie einen neuen Bauantrag stellen müssen.
Wie reiche ich einen nicht wesentlichen Änderungsantrag ein?
Anträge für „nicht wesentliche Änderungen“müssen auf dem Standardantragsformular gestellt werden. Besuchen Sie die Website des Planungsportals, um sich online zu bewerben, oder laden Sie unser Bewerbungsformular und unsere Leitfäden herunter. Zwei Kopien der relevanten Pläne, die die vorgeschlagene(n) Änderung(en) deutlich zeigen, müssen eingereicht werden.
Können Sie einer nicht wesentlichen Änderung Bedingungen hinzufügen?
Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, hat der Rat das Recht, Bedingungen zur ursprünglichen Genehmigung hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen. Wenn Ihre vorgeschlagenen Änderungen im Allgemeinen bedeutender sind als die nicht wesentlichen Änderungen, müssen Sie einen Antrag auf „geringfügige wesentliche Änderungen“stellen.
Was zählt als nicht wesentliche Änderung?
Eine nicht wesentliche Änderung könnte eine sein, bei der: Es handelt sich um eine sehr kleine Änderung. Es weicht nicht wesentlich von dem ab, was in der Baugenehmigung beschrieben wurde. Es widerspricht keinen Bedingungen der Genehmigung.
Ist eine nicht wesentliche Änderung eine Baugenehmigung?
Wenn es sich um eine nicht wesentliche Änderung handeltAntrag erfolgreich ist, wird kein neues Baurecht erstellt. Die ursprüngliche Genehmigung bleibt bestehen, wird jedoch gemäß der nicht wesentlichen Änderungsentscheidung geändert. Daher müssen beide Entscheidungen zusammen gelesen werden.