Die vierte (und letzte) geschätzte vierteljährliche Steuerzahlung für das vorangegangene Steuerjahr ist heute fällig. Hinweis: Einzelpersonen müssen diese am 15. Januar 2021 fällige Zahlung nicht einreichen, solange Sie Ihre Steuererklärung für 2020 bis zum 31. Januar 2021 einreichen und den geschuldeten Restbetrag mit Ihrer Erklärung bezahlen (siehe Formular 1040-ES für Einzelheiten).
Verzögern sich die geschätzten Steuerzahlungen für 2021?
Die meisten Steuerzahler, die mindestens 100 Prozent der in ihrer Erklärung für das Steuerjahr 2020 ausgewiesenen Steuer zahlen, können die Strafe ebenfalls umgehen. … Zahlungen für das dritte Quartal sind am 15. September fällig und die letzte geschätzte Steuerzahlung für das Steuerjahr 2021 ist am 17. Januar 2022 fällig.
Werden vierteljährliche Steuerzahlungen verschoben?
Gemäß Mitteilung 2020-18 wurde das Fälligkeitsdatum Ihrer ersten geschätzten Steuerzahlung automatisch vom 15. April 2020 auf den 15. Juli 2020 verschoben. Ebenso wurde gemäß Mitteilung 2020-23 das Fälligkeitsdatum Ihrer zweiten geschätzten Steuerzahlung automatisch vom 15. Juni 2020 auf den 15. Juli 2020 verschoben.
Verzögern sich die vierteljährlichen Steuern 2020?
Der Internal Revenue Service hat die Steuererklärungs- und Zahlungsfrist für natürliche Personen auf heute, den 17. Mai, vom 15. April für die Steuererklärungen 2020 verschoben. Die Verlängerung gilt jedoch nicht für die Frist für geschätzte Steuerzahlungen, die für das erste Quartal 2021 fällig sind.
Wurden die geschätzten Steuerzahlungen für 2020 verlängert?
Diese Einreichung und Zahlungserleichterungbeinh altet:
Die Fristen für die Einreichung und Zahlung der Einkommensteuer 2019 für alle Steuerzahler, die ihre Bundeseinkommensteuern am 15. April 2020 einreichen und zahlen, werden automatisch verlängert bis zum 15. Juli 2020. … Diese Entlastung umfasst auch geschätzte Steuerzahlungen für das Steuerjahr 2020, die am 15. April 2020 fällig sind.