Die Handlung einer Person, die Inhaber eines handelbaren Instruments ist,mit ihrem Namen auf der Rückseite dieses Instruments zu unterschreiben und dadurch das Eigentum oder das Eigentum zu übertragen, ist eine Bestätigung. Eine Bestätigung kann zugunsten einer anderen natürlichen oder juristischen Person erfolgen.
Wer kann ein Instrument indossieren?
Es kann indossiert werden von Drawer/Maker, Holder oder Payee wird als Indossierung nach dem Negotiable Instruments Act von 1881 bezeichnet. Die Person, die die Indossierung vornimmt, wird als „Indossant“bezeichnet und gilt für die Indossierung gemacht heißt 'Endorsee'.
Wer ist befugt, ein handelbares Instrument zu indossieren?
Jeder alleinige Hersteller, Zeichner, Zahlungsempfänger oder Indorsee oder alle von mehreren gemeinsamen Herstellern, Zeichnern, Zahlungsempfängern oder Indossamenten eines handelbaren Instruments können, wenn die Handelbarkeit eines solchen Instruments gegeben ist nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde, wie in Abschnitt 50 erwähnt, befürworten und verhandeln Sie dasselbe.
Wer kann ein handelbares Instrument nicht indossieren?
Der Hersteller oder Zeichner kann das Instrument nicht indossieren, aber wenn einer von ihnen Inhaber geworden ist, kann er das Instrument indossieren. (§ 51). Der Hersteller oder Zeichner kann ein Instrument nicht indossieren oder verhandeln, es sei denn, er ist rechtmäßig im Besitz des Instruments oder Inhaber desselben.
Wer ist Inhaber eines Wertpapiers?
Holder ist ein Begriff für jede Person, die einen Solawechsel, Wechsel oder Scheck verwahrt. Es sollte auf seinen eigenen Namen berechtigt sein. Inhaber bezeichnet eine Person, die in eigenem Namen berechtigt ist, ein Wertpapier zu besitzen und den darauf fälligen Betrag zu erh alten.