Kann gestohlenes Geld in das Bruttoeinkommen eingerechnet werden?

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Kann gestohlenes Geld in das Bruttoeinkommen eingerechnet werden?
Kann gestohlenes Geld in das Bruttoeinkommen eingerechnet werden?
Anonim

Es steht genau dort auf den offiziellen IRS-Steueranweisungen: "Einkünfte aus illegalen Aktivitäten, wie Geld aus dem Handel mit illegalen Drogen, müssen in Ihrem Einkommen auf Formular 1040, Zeile 21 enth alten sein, oder auf Schedule C oder Schedule C-EZ (Formular 1040), wenn Sie aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit stammen." …

Ist gestohlenes Geld Teil des Bruttoeinkommens?

Sie interpretieren die umfassende Definition des Bruttoeinkommens in Abschnitt 61(a), die „alle Einkünfte aus welcher Quelle auch immer“umfasst, um sogar illegal erworbene Einkünfte zu umfassen. 1 Somit werden gestohlene Gelder als Teil des Bruttoeinkommens des Erwerbers angesehen und müssen in dem Jahr deklariert werden, in dem die Gelder entnommen wurden.

Ist gestohlenes Geld steuerpflichtiges Einkommen?

Wenn das gestohlene Geld nicht zu einkünften gehört, ist der Ausschluss vom Bruttoeinkommen ordnungsgemäß, und die Entdeckung des Diebstahls zieht keine steuerlichen Konsequenzen nach sich. Wenn die gestohlenen Gelder als Einkommen für den Steuerzahler angesehen werden, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, wann die.

Welche Zahlungen zählen nicht zum Bruttoeinkommen?

Ausschlüsse vom Bruttoeinkommen: US-Bundeseinkommensteuergesetz

  • Steuerfreie Zinsen. …
  • Einige Sozialversicherungsleistungen. …
  • Schenkungen und Erbschaften. …
  • Erträge aus der Lebensversicherung aufgrund des Todes der versicherten Person.
  • Bestimmte Entschädigungen für Personenschäden oder körperliche Erkrankungen, einschließlich: …
  • Stipendien.

Welche Einkünfte zählen zum Bruttoeinkommen?

Bruttoeinkommen umfasst Ihre Löhne, Dividenden, Kapitalerträge, Geschäftseinkünfte, Rentenausschüttungen sowie andere Einkünfte. Zu den Einkommensanpassungen gehören Posten wie Ausgaben für Lehrkräfte, Studiendarlehenszinsen, Unterh altszahlungen oder Beiträge zu einem Rentenkonto.

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